Daniel Foppa
Dies ist die Geschichte eines verpfuschten Lebens. Die Geschichte eines Mannes, der Banken überfallen, auf die Polizei geschossen und dreimal aus der Haft das Weite gesucht hat. Dies ist aber auch die Geschichte eines Geflechts von Gutachtern, Vollzugsbeamten und Richtern. Im Umgang mit Verwahrten dürfen sie niemals irren. Spätestens seit der Flucht des Sexualstraftäters Jean-Louis B. weiss jeder von ihnen, dass sie eine falsche Prognose umgehend Stelle und Ansehen kosten kann. Aus Angst vor dem Zorn der Öffentlichkeit streben sie nach möglichst geteilter Verantwortung, wenn sie über die Zukunft eines Verwahrten entscheiden. Und nehmen dabei in Kauf, dass fundamentale Rechtsprinzipien missachtet werden.
Hugo Portmann hat sich kaum je um diese Rechtsprinzipien geschert. Seine Biografie ist eine Folge von Delikten, die ihn immer tiefer ins Verderben stürzten. Heute ist er in der Haftanstalt Pöschwies ZH verwahrt. 27 seiner 51 Lebensjahre hat der Gefangene mit der Erkennungsnummer 827 in Haft verbracht. Auf den ersten Blick wirkt Portmann wie der Prototyp des finsteren Ganoven: kahlköpfig, gross und durchtrainiert. Gefängnisdirektor Ueli Graf stellt ihm jedoch ein tadelloses Zeugnis aus:Portmann ist ein Langzeitgefangener alter Schule, wie es sie kaum noch gibt.» Er besitze ein Ehrgefühl, wonach man sich auch als Gefangener korrekt zu benehmen habe.
In der Anstalt baut Portmann Wäscheständer zusammen. Die meiste Zeit verbringt er aber in seiner Zelle: 12 Quadratmeter, Tisch und Bett, Computer ohne Internetanschluss, drei Paar Laufschuhe. Als Kühlschrank für die Milch dient ein Eimer mit kaltem Wasser. Vor der Zelle hängt eine Stange, an der sich Portmann vor dem Einschliessen am Abend mit Klimmzügen fit hält. Unter der Woche sind die Gefangenen 10 Stunden pro Tag in der Zelle eingeschlossen, am Wochenende 15. «Ich bin im Überlebenstraining. Sport hält mich am Leben», sagt Portmann Täglich kann er über Mittag eine Stunde im Gefängnishof im Kreis joggen.
Wie alle Gefangenen trägt er ein blaues T-Shirt und braune Hosen. Pöschwies ist die einzige Schweizer Anstalt, die einen solchen Kleiderzwang kennt. 2008 lehnte sich Portmann dagegen auf. Die Anstaltsleitung hatte von einem Tag auf den anderen die langjährige Praxis der Insassen unterbunden, bei kühler Witterung mit sichtbaren langen Unterhosen Sport zu treiben. Portmann widersetzte sich der Anordnung und wanderte für 37 Tage in die Arrestzelle. Damit gingen die Verantwortlichen zu weit, wie das Verwaltungsgericht festhielt. Es hiess eine Beschwerde Portmanns gut und bezeichnete den Arrest als unrechtmässig. Auch Direktor Graf sagt heute: «Da haben wir überreagiert.» Die Anstalt entschädigte Portmann mit 37 Arbeitstagen zu je 27.90 Franken für den Arbeitsausfall.
Als Legionär im Tschad
Portmann hat dem TA Einsicht in sein Strafdossier gestattet. Es beginnt 1984, als sich erstmals ein Gericht mit ihm befasst. Der 24-Jährige hat da bereits eine zerrüttete Biografie hinter sich. «Ich war ein Betriebsunfall», sagt Portmann der seinen leiblichen Vater nie gekannt hat. Aufgewachsen ist er in Heimen. Die später diagnostizierte Legasthenie wird als Rückständigkeit gedeutet, und Portmannerhält nur eine rudimentäre Schulbildung. Er wird bevormundet, schlägt sich als Hilfsgärtner und Stapelfahrer durch. Als er sich aus einem alten Bus ein Wohnmobil bauen will, nimmt er einen Kleinkredit auf und lässt ihn im Tresor des Arbeitgebers einschliessen. Der Vormund erfährt dies und erwirkt, dass man Portmann das Geld nicht mehr aushändigt – worauf dieser kurzerhand mit dem Gabelstapler ins Büro fährt, den Tresor auflädt und sein Geld mitnimmt.
Portmann geht nach Frankreich und wird Fremdenlegionär. Er kämpft im Konflikt zwischen Libyen und dem Tschad, der von Frankreich unterstützt wird. «Ich bin nicht stolz auf meine Zeit in der Legion. Frankreich hatte in Afrika nichts zu suchen», sagt Portmann heute. Zurück in der Schweiz fasst er wegen der Tresor-Geschichte und des Söldnerdienstes eine bedingte Haftstrafe. Bei einer Getränkefirma findet er einen Job als LKW-Fahrer. Als es in der Firma brennt und die Polizei eintrifft, sucht Portmann das Weite. Obwohl er mit dem Brand nichts zu tun hat, fürchtet er, dass der Arbeitgeber von seiner Vorstrafe erfährt und bemerkt, dass sein LKW-Ausweis der Legion in der Schweiz nicht gültig ist.
Schuss ins Panzerglas
Portmann bricht definitiv mit der Gesellschaft. Er wird zum Desperado, der das Geld «dort holt, wo es genug hat und wo es versichert ist». 1983 überfällt er zwei Filialen der Zürcher Kantonalbank in Dietlikon und Wallisellen. Mit dem Geld will er sich ins Ausland absetzen, weshalb er sich gar nicht erst maskiert. Der Bankräuber bedroht die Kunden mit einer geladenen Waffe, flieht mit der Beute in einem gestohlenen Auto und liefert sich eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei. Er demoliert vier Fahrzeuge und wird schliesslich mit einem Lungendurchschuss gestoppt. Der Flüchtige selbst hat keinen Schuss abgegeben.
Portmann fasst eine hohe Zuchthausstrafe von 12 Jahren. Bei der Urteilsverkündung sagt er: «Nächstes Mal mache ich es besser!» Tatsächlich nutzt er 1988 einen Hafturlaub zur Flucht und überfällt schwer bewaffnet eine Bank in Adliswil ZH. Als er einen Angestellten zur Herausgabe des Geldes auffordert, duckt sich dieser hinter dem Schalter und löst Alarm aus. Darauf schiesst Portmann zweimal auf das Panzerglas. Der Räuber flieht mit einem Fahrzeug Richtung Felsenegg. Dort hat er ein Motorrad abgestellt, das aber wegen der Kälte nicht anspringt. Portmann flieht zu Fuss Richtung Uetliberg. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. Als ihn zwei Beamte stellen wollen, schiesst er in deren Richtung, und die Beamten erwidern das Feuer. Der Ausbrecher wird schliesslich am Fuss des Uetlibergs gestellt.
Im Ziel einfach weitergerannt
Das Gericht verurteilt Portmann 1990 zu neun Jahren Zuchthaus. Die Schüsse beurteilt es als Gefährdung des Lebens und nicht als versuchte vorsätzliche Tötung. Als «erheblich strafmindernd» wertet es die «wahrhaft traurige Jugend» des Angeklagten. Wegen hoher Rückfallgefahr wirdPortmann verwahrt.
Die Strafe sitzt er in der Tessiner Haftanstalt La Stampa ab. Der Gefangene geniesst das Vertrauen des Direktors und darf mit ihm ausserhalb der Anstalt joggen. Portmann wird deswegen gemäss eigenen Angaben von Mitinsassen bedrängt, ihnen bei der Beschaffung von Waffen zu helfen. Sie instruieren ihn, eine in einem Auto deponierte Handgranate ins Gefängnis zu schmuggeln. Weil Portmann nicht mitmachen will, drohen ihm die anderen Gefangenen, ihn mit Säure zu bespritzen. Er beschliesst, zu fliehen. Mitinsassen zu verraten, kommt für ihn nicht infrage. «Das hätte ohnehin nichts gebracht. Diese Leute waren zu allem bereit», sagt er heute.
Tatsächlich wird es fünf Monate nach Portmanns Flucht zu einem Massenausbruch kommen. Mit der Hilfe von zwei Wärtern, die Handgranaten und Pistolen beschafft haben, fliehen acht Gefangene. Die Flucht endet im Kugelhagel der Polizei: Zwei Ausbrecher und ein an der Flucht beteiligter Wärter sterben
Portmann selbst sucht 1992 während eines Berglaufs das Weite. Der Direktor hatte ihm die Teilnahme erlaubt. Nach dem Zieleinlauf läuft Portmann einfach weiter. Am nächsten Tag stiehlt er in Walchwil ZG ein Motorrad, gerät aber in eine Polizeikontrolle, weil er ohne Helm fährt. Der Flüchtige, der sich irgendwo eine Waffe beschafft hat, kann zu Fuss entkommen und wird von der Polizei verfolgt. Als er sich in einer Sackgasse wähnt, gibt er mehrere Schüsse auf einen Polizeibeamten ab.
Er habe den Polizisten «psychologisch kampfunfähig» machen wollen, sagt Portmann später vor Gericht. Der Polizist kniet nieder, feuert sein ganzes Magazin auf Portmann Als er nachladen will, schiesst dieser rechts und links an ihm vorbei, und der Polizist macht gar nichts mehr. Der Flüchtige rennt an ihm vorbei. Ein weiterer Polizeibeamter schiesst auf ihn und trifft seine linke Hand. Dennoch entkommt Portmann Er dringt in Häuser ein und zwingt die Anwesenden, seine Hand zu verbinden. Laut dem Verhörrichter benimmt sich Portmann dabei so weit «anständig und korrekt». Schliesslich stiehlt er ein Auto, baut einen Unfall und wird von 100 Polizisten eingekreist und verhaftet.
Das Gericht verurteilt Portmann zu fünf Jahren Zuchthaus. Auch in diesem Fall kommt es zum Schluss, der kriegserfahrene Ex-Legionär habe gezielt am Polizisten vorbeigeschossen. Zum zweiten Mal wird er verwahrt.
Über die Mauer geklettert
Nach der Flucht aus La Stampa verhält sich Portmann ruhig. Zeitweilig ist er wieder im Tessiner Gefängnis untergebracht, wo ihn der Direktor trotz seiner Flucht wieder aufnimmt. 1998 wird der Gefangene durch den Zürcher Gerichtspsychiater Martin Kiesewetter begutachtet. Er kommt zum Schluss, dass Portmann «keine schwerwiegende Störung» aufweist, die «ihn aufgrund seines Geisteszustandes für Dritte gefährlich macht». Kiesewetter empfiehlt, den Vollzug stufenweise zu lockern.
Darauf wird Portmann in die halboffene Anstalt Realta GR verlegt. Hier ist er mit Drogensüchtigen untergebracht. Im Unterschied zu ihnen unterliegt er einem strengeren Haftregime und darf kaum Sport treiben. Zudem wird Portmanns Gesuch um bedingte Entlassung abgelehnt und ihm in Aussicht gestellt, er könne erst 2007 mit einer Entlassung rechnen. Als auch seine Anwältin dies für plausibel hält, fasst Portmann erneut den Beschluss zur Flucht.
Der Gefangene muss in Realta Schnee räumen. Über Tage türmt er einen Haufen auf – und überwindet dank diesem schliesslich die vier Meter hohe Anstaltsmauer. Portmann erinnert sich, dass ihm Ausbrecherkönig Walter Stürm angeboten hat, Papiere zu beschaffen. Er sucht Stürm auf, der ihm Unterschlupf gewährt. Zusammen mit einem dritten Komplizen überfallen sie in der Folge eine Bank in Horn TG und nehmen in Sirnach TG Geiseln. Die Männer dringen in das Haus eines Bankverwalters ein und halten ihn samt Frau und Kindern gewaltsam fest. Eigentlich wollen sie mit dem Mann zur Bank fahren und ihn zur Herausgabe des Geldes zwingen. Sie sehen aber davon ab, weil an jenem Abend der Verwaltungsrat in der Bank tagt.
Portmann will sich nicht dazu äussern, wer die Idee zu den Überfällen hatte und warum sie in ein Haus mit Kindern eingebrochen sind. Als er auf einer früheren Flucht in Häuser eindrang, um die Schussverletzung verbinden zu lassen, mied er Orte mit Kindern. «Auf der Flucht ist man erpressbar», sagt er bloss. Schliesslich wird er am 10. März 1999 verhaftet. Seither hat Portmann keinen Schritt mehr in Freiheit getan. Das Gericht verurteilt ihn zu neun Jahren Zuchthaus und zur Verfahrung. Der Bankräuber ist nun dreifach verwahrt.
Bewegung in den Fall kommt erst wieder Ende 2006. Portmannhat zwei Drittel seiner 35 Jahre Zuchthaus abgesessen. Auch bei einem Verwahrten wird danach geprüft, ob eine bedingte Entlassung infrage kommt. Zudem muss der Fall neu beurteilt werden, weil 2007 das revidierte Strafgesetz in Kraft tritt. Das alte Strafgesetz unterschied zwischen der Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern (Artikel 42) und der Verwahrung von Tätern mit psychischen Störungen (Artikel 43). Portmann ist ein typischer Verwahrter nach Artikel 42.
Im revidierten Strafgesetzbuch gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, denn die Verwahrung nach Artikel 42 wurde immer seltener angeordnet. 1960 liessen die Gerichte noch 120 Gewohnheitsverbrecher verwahren, 1998 nur noch 3. Auch die 2004 angenommene Verwahrungsinitiative zielt auf Sexual- oder Gewaltstraftäter.
Nach neuem Recht kann ein Täter verwahrt werden, bei dem wegen «einer anhaltenden oder lange dauernden psychischen Störung von erheblicher Schwere» ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht. Einen Artikel zur Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern gibt es nicht mehr. In der Öffentlichkeit wird jedoch nicht unterschieden, weshalb jemand verwahrt wurde – ein Verwahrter bleibt ein Verwahrter. «Seit der Annahme der Verwahrungsinitiative ist das Wort stigmatisiert. Es ist kaum mehr vermittelbar, dass es innerhalb dieser Gruppe Unterschiede gibt», sagt Frank Urbaniok, Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.
Bedingte Entlassung möglich
Von Gesetzes wegen hätten bis Anfang 2008 alle nach altem Recht Verwahrten neu beurteilt werden sollen. Die Gerichte kommen mit der Arbeit jedoch nicht nach. Portmanns Fall wird dadurch erst 2010 überprüft. Am 7. Januar wird er vom Zürcher Obergericht über eine Stunde befragt. Portmann sagt, er bereue seine Taten: «Ich weiss, dass der bisherige Weg falsch war.» Dass er Menschen mit der Waffe bedroht hat, sei «skrupellos». Er habe aber kein Tötungs- oder Sexualdelikt begangen. Als Verwahrter nach altem Recht komme er sich vor wie ein «Mitglied einer Gruppe, die kollektiv bestraft wird».
Nach der Befragung beschliesst das Gericht: «Angesichts des aktuellen Führungsberichts, des psychiatrischen Gutachtens sowie der Resultate der persönlichen Anhörung ist eine bedingte Entlassung von Portmann ernsthaft in Betracht zu ziehen.» Der Beschluss, gefällt von drei Richtern, die sich eingehend mit dem Fall befasst haben, lässt bei Portmann Hoffnung aufkommen, nach 26 Jahren Haft bedingt entlassen zu werden. Allerdings steht noch eine Hürde an: Die «Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftäterinnen und Straftätern des Ostschweizer Konkordats» muss ihre Empfehlung abgeben.
«An der Fachkommission führt kein Weg vorbei. Letztlich entscheidet sie, wer drinnen bleibt und wer nicht», sagt Anwalt Matthias Brunner, der Portmann in dem Verfahren vertreten hat. Weil die Kommission formal jedoch bloss eine Stellungnahme abgibt, steht sie ausserhalb des Verfahrens – was einschneidende Folgen für den Gefangenen hat. «Für die Fachkommission gelten fundamentale Rechtsprinzipien nicht: Der Beurteilte hat weder ein Recht auf Anhörung noch eine Rekursmöglichkeit gegen den Entscheid», sagt der emeritierte Basler Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth: «Eine Empfehlung der Fachkommission ist einfach hinzunehmen. Wie eine Offenbarung.»
Keine eigene Untersuchung
Das Gremium wurde nach dem Mordfall Zollikerberg geschaffen. Laut dem früheren Zürcher Justizdirektor Markus Notter ist die Fachkommission «der Geist, der stets verneint, sie ist der Anwalt der öffentlichen Sicherheit», wie er es gegenüber dem «Magazin» formuliert hat. Nur in seltenen Ausnahmefällen weichen Vollzugsbehörden und Gerichte von ihrer Empfehlung ab. Psychiater Urbaniok begrüsst die Stellungnahmen der Fachkommission zwar als «Second Opinion von aussen». Er fordert aber, dass die Kommission falls nötig auch den Gefangenen sieht, weil es darum gehen müsse, den Einzelfall in all seinen Nuancen zu erfassen. «Dieser Anspruch wird derzeit mal mehr, mal weniger eingelöst», sagt Urbaniok.
Die Kommission tagt in der Regel alle drei Wochen in Viererbesetzung. Das juristische Sekretariat arbeitet die Fälle auf. Ein Kommissionsmitglied präsentiert den Fall, und das Gremium berät ihn. Der Gefangene selbst wird nicht angehört. Laut der juristischen Sekretärin Jessica Mayer soll dies eine möglichst unvoreingenommene Stellungnahme ermöglichen: «So kann die Kommission die nötige Distanz wahren, und sie wird nicht von allfälliger Sympathie oder Antipathie beeinflusst. Auch das Verwaltungsgericht entscheidet zum Beispiel allein aufgrund von Akten.»
2010 befand die Kommission in 16 Sitzungen über 66 Fälle, das sind im Schnitt gut vier Fälle pro Sitzung. Ziel der Kommission ist eine «speditive und effiziente Arbeitsweise», die «zeitliche Verzögerungen vermeiden» soll, wie es im Jahresbericht heisst. Erschwerend komme allerdings hinzu, «dass die Akten für die Vorbereitung in der Regel nicht länger als eine Woche vor Sitzungstermin bereitgestellt werden können».
Am 22. Februar 2010 tagt die Kommission unter dem Präsidium der Zürcher Oberrichterin Annegret Katzenstein zum Fall Portmann Mit ihr befassen sich eine St. Galler Psychiaterin, eine Zürcher Staatsanwältin und der Leiter des Thurgauer Strafvollzugs mit dem Fall. Die Zusammensetzung zeigt: Die Kommission ist kein Expertengremium, das mit eigenen Untersuchungen die Gefährlichkeit des Täters beurteilt, um die Entscheidfindung der Richter zu unterstützen. Die Kommission ist vielmehr selbst eine Art Gericht: Sie entscheidet aufgrund von Akten, die Experten und Richter im Verlauf der Jahre verfassten.
Das entscheidende Verdikt
Nach der Beratung fällt das Verdikt: Die Kommission empfiehlt, Portmann weiterhin zu verwahren. Die Empfehlung umfasst knapp neun Seiten. Acht Seiten sind eine Zusammenfassung der Vorgeschichte des Falls. Eine halbe Seite ist schliesslich der «zusammenfassenden Gesamtbeurteilung» gewidmet. Das Gremium begründet die Empfehlung unter anderem mit der «fehlenden sozialen Integration» Portmanns, seinen «querulatorischen und rechthaberischen Zügen» sowie «fehlender Reue und Bagatellisierungstendenzen». Zudem falle ungünstig ins Gewicht, «dass der Gesuchsteller weder über eine Arbeitsstelle noch über ein tragfähiges soziales Beziehungsnetz verfügt, er finanziell nicht abgesichert ist und auch keine konkreten realistischen Zukunftspläne hat». Offen ist, wie stark die Kommission das Protokoll des Obergerichts berücksichtigt hat, worin Portmann Reue zeigt und von seinen Plänen spricht, nach der Entlassung auf dem Bau oder im Wald zu arbeiten.
Anwalt Brunner kritisiert die Empfehlung in einer Stellungnahme an das Obergericht scharf: «Eine e i g e n e Auseinandersetzung mit den relevanten Aspekten sucht man vergeblich. Von einer Beurteilung im Sinne einer fachkundigen Auseinandersetzung kann nicht die Rede sein.» Brunner verweist zudem auf das Schreiben von Portmanns Betreuer, der für die finanzielle Absicherung nach einer Entlassung einstehen würde und die schriftliche Zusicherung einer langjährigen Vertrauensperson, die Portmann Unterkunft gewähren würde.
Gern hätte man von der Kommission erfahren, wie viel Zeit sie für den Fall aufgewendet hat, wie intensiv sich die beruflich stark engagierten Mitglieder eingelesen haben und wie sie zu ihrem Beschluss gekommen ist. Die Kommission schweigt jedoch dazu.
Hinter verschlossenen Türen
«Das ist Kabinettsjustiz hinter verschlossenen Türen», sagt Brunner. Seine Kritik nützt nichts. Am 26. August 2010 fällt das Obergericht sein Urteil: Portmanns Verwahrung wird fortgeführt. Die Empfehlung der Kommission hat ein Umdenken bewirkt bei den Richtern, die zuvor eine bedingte Entlassung erwogen hatten. «Es ist heutzutage unmöglich, sich über eine negative Empfehlung der Fachkommission hinwegzusetzen», sagt Strafrechtsprofessor Stratenwerth.
Als Hauptgrund für ihr Urteil nennen die Richter «erhebliche Zweifel, dass Portmann bereits zu einem deliktfreien Lebenswandel fähig ist und dass es nicht zu weiteren bewaffneten Raubüberfällen kommen wird». Gleichzeitig attestieren sie ihm aber «eine aufrichtige Bereitschaft, nach seiner Entlassung deliktfrei leben zu wollen».
Das Gericht betont, Portmann habe es selbst in der Hand, die Prognose so zu verbessern, dass seine bedingte Entlassung dereinst infrage komme. Neben der Aufnahme einer Therapie empfehlen ihm die Richter besonders, «sich konkret mit der Stellensuche und dem Umgang mit dabei zu erwartenden Problemen auseinanderzusetzen». Zudem erinnert das Gericht die Vollzugsbehörde daran, es sei ihre Aufgabe, Portmann bei seinen Bemühungen um Resozialisierung zu unterstützen und ihm «konkrete, schrittweise Perspektiven und Ziele zu eröffnen, auf die er hinarbeiten kann (konkrete Vollzugsplanung mit schrittweisen Vollzugslockerungen)». Dies gelte umso mehr, als es sich bei ihm «nicht um einen schwer geistesgestörten, untherapierbaren Verwahrten handelt, sondern primär um einen langstrafigen Gefangenen».
Mit dem Urteil verbleibt Portmann in der Pöschwies. Direktor Ueli Graf möchte den Entscheid nicht kommentieren. Er sagt bloss: «Die Gesellschaft und die Medien rufen uns ultimativ zu, auch das kleinste Risiko auszuschliessen». Das führe dazu, dass Gefangene länger in Haft behalten würden, als nötig sei.
Portmann rekurriert gegen das Urteil. Er unterliegt am 16. Mai 2011 vor Kassationsgericht und zieht weiter ans Bundesgericht. Nun wartet er auf den Entscheid aus Lausanne. «Ich habe zwei Möglichkeiten: Entweder gehe ich hier drin langsam zugrunde, oder ich verlasse das Gefängnis auf legalem Weg», sagt er. Die Ablehnung der Entlassung hat ihm zugesetzt, doch Portmann kämpft weiter. Falls nötig will er den Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. «Wer nicht schwimmt, geht unter», sagt der Legastheniker, der stundenlang am Computer sitzt und für sich und seine Mitinsassen Eingaben verfasst.
Sein Rekurs hat zur Folge, dass keine Resozialisierungsbemühungen vorgenommen werden. Portmann werden weder Perspektiven noch Ziele eröffnet, um seine Prognose zu verbessern – obwohl das Obergericht dies vor einem Jahr gefordert hat. Begründung des Amts für Justizvollzug: Der Gefangene hat rekurriert, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit verbringt Portmann seine Zeit weiterhin abgeschnitten von der Aussenwelt. Und wartet vergeblich auf die Beantwortung der Frage, wie er als Verwahrter ohne Aussicht auf Entlassung eine Stelle suchen und ein soziales Beziehungsnetz knüpfen soll.