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Verdingt und verwahrt

Hanspeter Zablonier wurde einst zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nun ist er seit bald 28 Jahren verwahrt. Eine Geschichte über einen Verdingbuben und das Versagen unseres Justizsystems.
NZZ am Sonntag, 28. Juni 2026

Daniel Foppa

Der Mann ist eine Zumutung. Laut und ungestüm spricht er auf den Besucher ein, ohne dass ein richtiges Gespräch zustande käme. Seine Stimme ist raumfüllend, von den anderen Gefangenen, die sich im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf mit Angehörigen unterhalten, ist nichts zu hören. Hier bricht es ungefiltert aus jemandem heraus, der selber nirgendwohin kann.

«Die Justiz kann nicht zugeben, dass sie sich verrannt hat», sagt Zablonier. Seit bald 28 Jahren sitzt der heute 55-Jährige hinter Gittern – wegen eines Gewaltdelikts zu 2 Jahren verurteilt, anschliessend verwahrt. Alle bisherigen Versuche von Vollzugslockerungen scheiterten, laut den Behörden wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft des Häftlings.

Die jüngste Bewertung von Zabloniers Verhalten während der Arbeit im Gefängnis ist zwar tadellos. Und trotzdem attestierten ihm die Behörden vor einem Jahr eine «unverändert belastete Legalprognose und eine nach wie vor als hoch einzuschätzende Rückfallgefahr», wie es in einer Verfügung heisst. Deshalb wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung abgelehnt. Wie schon so oft in den letzten Jahren.

Der Fall scheint klar: Die Gesellschaft muss vor einer gefährlichen Person geschützt werden, niemand ist bereit, das Risiko eines Rückfalls in Kauf zu nehmen. Die Geschichte des Schweizer Strafvollzugs ist reich an Fehleinschätzungen, die zur Entlassung gefährlicher Täter führten und in schrecklichen Verbrechen endeten.

Und doch stellt sich die Frage, wie stark das Verhältnis von Schuld und Sühne in einem Rechtsstaat strapaziert werden darf. Zablonier hat seine 1998 angetretene Freiheitsstrafe längst abgesessen, die Verwahrung ist keine Strafe – aber das macht für den Gefangenen selbst keinen Unterschied. Er sitzt heute nicht mehr in Haft, weil er in einer verhängnisvollen Weihnachtsnacht seine Freundin misshandelt hat. Sondern weil die Behörden es immer noch als möglich erachten, dass er erneut gewalttätig würde. Zablonier sitzt also wegen Taten, die er nicht begangen hat, aber eventuell begehen könnte. Die Neuenburger Strafrechtlerin Nadja Capus spricht in diesem Zusammenhang von einer «Tyrannei des Wahrscheinlichen».

Die Familie wird aufgelöst

Erstmals in Kontakt mit den Behörden kommt der aus einer jenischen Familie stammende Zablonier mit viereinhalb Jahren – als er seinen Eltern entrissen wird. Das Bezirksamt Sargans verfügt 1975, dass Hanspeter und seine drei Geschwister fremdplatziert werden. Die Eltern seien mit der Kindererziehung überfordert, heisst es.

Als die Familie auseinandergerissen wird, ist es zwei Jahre her, dass die Aktion «Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute eingestellt wurde. In deren Rahmen haben die Behörden während Jahrzehnten jenischen Familien ihre Kinder weggenommen und sie fremdplatziert – mit sogenannten Familienauflösungen sollte die «Vagantität» bekämpft werden. Ob eine jenische Familie wie im Fall Zablonier sesshaft war, spielte dabei keine Rolle. Das Gedankengut hinter der Aktion, die unterdessen als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» gilt, wirkte noch Jahre über ihre Auflösung hinaus weiter.

Vergeblich kämpft Zabloniers Vater um seine Kinder. «Ich hoffe, dass es nicht sein muss, dass vier so kleine Kinder so aufwachsen müssen ohne ihre Eltern und jedes an einer anderen Ecke, dass sie nicht einmal ihre eigenen Geschwister kennen. Denn ich weiss, dass diese Kinder alle an der Mutter sowie am Vater hängen», schreibt der Vater dem Bezirksammann, wie den Fürsorgeakten zu entnehmen ist.

Er räumt die gelegentliche Überforderung ein, betont aber, es wäre besser gewesen, wenn die Behörden «uns unter die Arme» gegriffen hätten, «als uns in den Dreck zu zerstampfen». Der Kampf ist vergeblich, die Familie wird aufgelöst. Ein paar Jahre später erhängt sich der Vater zu Hause.

Der viereinhalbjährige Hanspeter kommt als Verdingkind zu einer verwitweten Bergbauernfrau im Weisstannental. Er muss von Beginn weg auf dem Hof arbeiten und wird für Vergehen drakonisch bestraft. Oft schläft der Bub beim Vieh im Stall und entwickelt wie viele Verdingkinder eine enge Beziehung zu den Tieren.

Mit zehn Jahren wird Hanspeter dem Bruder der Pflegemutter weitergegeben. Auch der alleinstehende Bergbauer nutzt den Burschen als billige Arbeitskraft. Als er vierzehn Jahre alt ist, reisst sich Zablonier los, absolviert eine Bäckerlehre und die Rekrutenschule, jobbt danach als Hilfsgärtner und Bauarbeiter. Vergeblich versucht er in Hamburg, als Matrose anzuheuern. Auf einer Reise nach Nordafrika lernt er eine Marokkanerin kennen, heiratet sie und wird Vater eines Sohnes. Doch die Ehe zerbricht, und Zablonier verkehrt häufig in Milieubars an der Zürcher Langstrasse und im Niederdorf. Hier lernt er eine neue, siebzehn Jahre ältere Frau kennen, die seine Freundin wird.

Die verhängnisvolle Tat

An Weihnachten 1998 kommt es zur verhängnisvollen Tat. Laut den Gerichtsakten drängt Zablonier seine Freundin nach einer gemeinsam durchzechten Nacht, zu ihm nach Hause zu kommen. Dort prügelt er brutal auf sie ein, offenbar aus Eifersucht. Zablonier schlägt mit der blossen Hand, mit einem metallverzierten Ledergurt und einem Wischbesen zu, würgt seine Freundin lebensgefährlich und droht ihr, sie umzubringen. Erst nach insgesamt zwölf Stunden hört er damit auf, um zusammen mit ihr in die Gräbli-Bar im Niederdorf zu gehen, wo er einen Tisch für ein gemeinsames Weihnachtsessen reserviert hatte. Auf dem Weg dorthin kann die Frau fliehen. Zablonier wird verhaftet und hat seither nie mehr einen Fuss in Freiheit gesetzt.

Das Gericht verurteilt Zablonier zu zwei Jahren Haft. Strafmindernd wird seine schwere Kindheit berücksichtigt sowie eine im mittleren Grad verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer «dissozialen und Borderline-Persönlichkeitsstörung». Gestellt hat diese Diagnose der forensische Psychiater Arnulf Möller von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Sein Gutachten sollte Zablonier zum Verhängnis werden.

Möller stellt dem Häftling eine schlechte Prognose aus. Zablonier befinde sich «in beständig konflikthafter Auseinandersetzung mit seiner sozialen Umgebung», mehrfach ist die Rede davon, dass «normverletzendes Verhalten» vorliege und die «soziale Anpassungsfähigkeit» erheblich beeinträchtigt sei.

Laut Möller besteht die Gefahr, dass Zablonier gegenüber seiner Freundin erneut Gewalt ausüben würde, da er sie für sein Schicksal verantwortlich mache. Der Psychiater empfiehlt nicht direkt eine Verwahrung, betont aber, dass bei dem Häftling keine Bereitschaft für eine Therapie bestehe und deshalb die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ungeeignet sei.

Ein umstrittener Gutachter

Das Bezirksgericht Bülach kann aufgrund solcher Einschätzungen fast nicht anders, als den Angeklagten auf unbestimmte Zeit zu verwahren. Das Urteil erfolgt, ein Jahr nachdem sich die Angehörigen der von einem Täter auf Hafturlaub getöteten Pfadfinderführerin Pasquale Brumann mit dem Kanton Zürich auf einen Vergleich geeinigt haben. Die Familie erhielt für den Verzicht auf weitere zivilrechtliche Forderungen rund eine Million Franken, die sie für wohltätige Zwecke einsetzte.

Der Mord vom Zollikerberg änderte den Strafvollzug nachhaltig, Urlaubs- und Entlassungsrichtlinien wurden verschärft, Verwahrungen nahmen stark zu. Und just in jener Zeit, in der eine klar härtere Linie im Umgang mit Strafgefangenen die öffentliche Diskussion prägte, verfasste Möller sein Gutachten als Grundlage für das Gerichtsurteil.

«Ich wurde dem Jäger wie ein Reh vor die Flinte gelegt», sagt Zablonier über seinen Erstgutachter. Möller galt zwar als anerkannter Experte, aber seine politischen Aktivitäten sorgten für eine Kontroverse. So wirkte der Psychiater nach seiner Zeit in Zürich als stellvertretender Kreisvorsitzender der rechtsextremen Partei NPD im ostdeutschen Halle. Möller hielt Vorträge an Parteiversammlungen, verfasste Programmtexte und betreute Interessenten. Der deutsche Staatsschutz überwachte ihn deswegen. Nach der Zeit in Halle kehrte er wieder als Gutachter nach Zürich zurück. Als die Sache aufflog, bezeichnete Möller sein Engagement für die NPD als Fehler. Trotzdem verlor er seine Stelle in Zürich – aber sein Gutachten zu Hanspeter Zablonier verblieb in den Akten.

Zabloniers Unterstützer kritisieren dies scharf. «Ein Rechtsradikaler, der einen Jenischen begutachtet, das kann nicht gut kommen», sagt der Journalist und Autor Willi Wottreng. Möllers Gutachten blende komplett aus, dass Zablonier aus einer jenischen Familie stamme und als Kind von den Behörden seinen Eltern entrissen worden sei.

Wottreng ist Geschäftsführer der Radgenossenschaft der Landstrasse, der Dachorganisation der Jenischen und Sinti der Schweiz. Zusammen mit Daniel Huber, dem Präsidenten der Radgenossenschaft, verfasste er 2017 ein «kulturelles Gutachten» über den Fall und kommt darin zu dem Schluss: «Hanspeter Zablonier ist verwahrt worden und bleibt verwahrt, weil er ein Jenischer ist und sich als Jenischer verhalten hat.»

Wottreng untermauert diese dezidierte Aussage mit Hinweisen auf die jenische Kultur und Ausdrucksweise sowie auf das Unrecht, das vielen jenischen Familien jahrzehntelang von den Behörden zugefügt worden ist. Das sei eine tiefsitzende kollektive Erfahrung und damit Teil der jenischen Kultur, heisst es in seinem Gutachten. «Dass man sich gegen Polizei, Justiz, Psychiatrie und Vormundschaftsbehörden grundsätzlich zur Wehr setzen müsse, und sei es nur verbal, ist ein daraus hervorgehendes Verhalten, das sich oft zeigt, auch wenn es im Einzelnen unter Umständen nicht gerechtfertigt ist.» Wobei er betont: «Gewalt ist kein jenisches Kulturgut.»

Wiederholte Drohungen

Zabloniers wiederholte Drohungen gegen Vertreter des Justizapparats stellt Wottreng in diesen Kontext. Aus seiner Sicht handelt es sich dabei um nicht viel mehr als Worthülsen. «Das schweizerische Rechtssystem schützt gerade auch die Personen vor Willkür, die nicht unbedingt als Sympathiebolzen erscheinen. Man muss nicht nett sein, um einer Verwahrung zu entgehen – das ist kein gesetzliches Erfordernis», betont Wottreng.

Zablonier selbst geht gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung. Vor Obergericht betonte der Pflichtverteidiger, dass sein Mandant Ersttäter sei, niemanden umgebracht und sich auch nie an jemandem sexuell vergangen habe. Vergeblich: Auch die Oberrichter verweisen auf das Gutachten Möller und ändern nichts an der Verwahrung.

Seither sitzt Zablonier hinter Gittern, derzeit in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in einer elf Quadratmeter grossen Zelle. Die Tage verbringt er mit der Arbeit in der Metallwerkstatt und dem Herstellen von Kunstgegenständen wie Bildern oder Keramikobjekten. Jeden Abend schliesst sich um 19 Uhr 45 die Zellentür hinter ihm, am Wochenende bereits um 16 Uhr. «Mir wurde das Leben zwei Mal weggenommen, als Verdingkind und als Verwahrter», erklärt Zablonier während eines Besuchs. Der sichtlich gealterte Mann hat stark an Gewicht zugelegt und kämpft mit verschiedenen körperlichen Gebrechen.

«Wir verstehen nicht, was wir tun»

Im Verlauf der Jahre werden mehrere weitere psychiatrische Gutachten erstellt – und jedes kommt zu einer anderen Diagnose. 2007 heisst es, Zablonier trage Merkmale einer paranoiden und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Dem widerspricht ein Therapiebericht vier Jahre später. Es liege keine Persönlichkeitsstörung vor, sondern eine bipolare affektive Störung, verbunden mit manisch-psychotischen Symptomen. Es folgen weitere Diagnosen, die von einer wahnhaften Störung und Querulantenwahn oder dem Verdacht auf paranoide Schizophrenie sprechen.

«Wie Sie sehen, wird die Diagnostik von Herrn Zablonier immer verworrener, wobei man sämtlichen involvierten Psychiatern vorwerfen könnte, dass wir nicht verstehen, was wir tun», räumt der zuständige Arzt in einem Therapiebericht von 2012 erstaunlich selbstkritisch ein.

Das letzte Gutachten stammt von 2021. Wiederum werden eine wahnhafte Störung und Querulantenwahn diagnostiziert, diesmal ergänzt durch dissoziale, narzisstische und paranoide Persönlichkeitszüge. Allerdings kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass ein gutes Case-Management mit Lockerungsschritten zu einer Abnahme der Drohungsfrequenz und Querulanz führen könnte, «die im aktuellen Verwahrungsvollzug wohl auch strukturell bedingt (fehlende Perspektive, wenig Möglichkeiten der Selbstbestimmung) begünstigt wird».

Trotzdem lehnen die Bewährungs- und Vollzugsdienste Zabloniers Antrag auf bedingte Entlassung aus der Verwahrung erneut ab. Das jüngste Gutachten stellt zwar eine günstigere Rückfallprognose aus, nicht zuletzt angesichts des fortschreitenden Alters des Häftlings. Doch auch es schliesst nicht aus, dass Zablonier unter bestimmten Umständen wieder gewalttätig werden könnte. Zu klein seien die therapeutischen Fortschritte in all den Jahren der Verwahrung gewesen. Sein Anwalt wehrt sich dagegen und geht bis vor das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, doch sämtliche Instanzen lehnen den Antrag ab – und verweisen auf die Gutachten.

Trotz dem verworrenen Diagnosebild ist den Gutachten eines gemeinsam: Sie alle bauen auf dem Erstgutachten von Möller auf und betonen jeweils die Renitenz und Widerständigkeit Zabloniers. «Klar nachgewiesen werden können eine Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen», heisst es im Gutachten von 2011. «Er wird nicht mehr für seine Tat, sondern für seine Persönlichkeit lebenslang bestraft», sagt Wottreng dazu. Das Amt für Justizvollzug kann sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zum Fall äussern.

«Ein Jenischer muss da durchfallen»

Um den Häftling herum hat sich inzwischen ein Kreis von Unterstützern gebildet, die für Zabloniers Freilassung kämpfen. Zu ihnen gehören Persönlichkeiten wie Luzius Mader, der ehemalige Vizedirektor des Bundesamts für Justiz, oder Thomas Manhart, der frühere Leiter des Zürcher Amts für Justizvollzug. Während seiner Amtszeit von 2007 bis 2019 war Manhart für konsequente Strenge und die Absage an Vollzugslockerungen bekannt. «Der Fokus im Amt war niemals, ob jemand zu lange ungerechtfertigt in Haft sitzt. Es galt: in dubio pro securitate», sagte Manhart 2024 der «NZZ am Sonntag». Seit seinem Rücktritt hat der frühere Hardliner einen bemerkenswerten Wandel vollzogen – und mit einem Buch Partei für Zablonier ergriffen.

«Alle Prognoseinstrumente, um die Rückfallgefahr eines Häftlings zu bestimmen, sind auf den Durchschnittsschweizer angelegt. Ein Jenischer wie Hanspeter Zablonier muss als Unangepasster da durchfallen», sagt Manhart heute. Macht es sich da jemand nicht zu einfach, den im Rückblick womöglich das schlechte Gewissen plagt? Immerhin wurden während Manharts Amtszeit zwölf Entlassungsgesuche von Zablonier abgelehnt.

Der frühere Spitzenbeamte räumt ein: «In unserer harten Haltung machten wir uns die Sache wohl auch deshalb so einfach, weil wir meistens durch die Rechtsmittelinstanzen geschützt wurden.» Gegen die Entscheide seines Amts seien immer Rekurse an die Justizdirektion sowie Beschwerden ans Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht möglich gewesen. Er habe sich selbst und seinen Untergebenen deshalb immer wieder gesagt: «Wenn wir auch nur geringe Zweifel haben, lehnen wir eine Vollzugslockerung oder eine Entlassung ab. Soll doch das Gericht entscheiden, ob wir damit recht haben oder nicht.»

Manhart umreisst damit ein grundsätzliches Problem der Verwahrung: Die Vollzugsbehörde tendiert in der Regel zur Ablehnung eines Entlassungsgesuchs. Als Begründung dienen psychiatrische Gutachten, auch wenn diese wie im Fall Zablonier widersprüchlich ausfallen. Die Rekursbehörden, die die Vollzugsbehörden überstimmen müssten, stützen sich auf dieselben Gutachten und sind wenig geneigt, der Einschätzung der Vorinstanz zu widersprechen – auch wenn diese offenbar nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt zustande gekommen ist. Oder wie es Manhart in seinem Buch formuliert: «In diesem heissen Klima war bei mir nicht die geringste Bereitschaft vorhanden, bei einem äusserst renitenten Insassen auch nur das kleinste Risiko einzugehen. Ich würde so weit gehen und behaupten, dass wir uns in dieser Situation nicht einmal näher mit diesem Fall befassen wollten. Wir hatten genügend ‹echte› Probleme.»

Nach 50 Jahren die Mutter getroffen

Hoffnung setzt Zablonier nun in den Zürcher Anwalt Stephan Bernard, der vor kurzem den Fall übernommen hat. Der Experte für Massnahmenrecht prüft ein Gesuch um erneute Begutachtung und einen Antrag auf bedingte Entlassung. Auch das Künstlerkollektiv Big Dreams hat den Fall erspäht und organisiert nun an mehreren Abenden in einem Zürcher Restaurant eine Performance rund um Hanspeter Zablonier und seine Lebensgeschichte.

Und während draussen die Unterstützung für den Langzeitverwahrten wächst, ändert sich hinter den Gefängnismauern nichts. Anzeichen, dass sich Zablonier so etwas wie eine Strategie zulegt, die ihn dank Kooperation mit den Behörden der Freiheit näher bringt, sind kaum auszumachen. «Die wollen, dass ich zu Kreuze krieche, aber das mache ich nicht», sagt der Häftling.

2024 konnte Zablonier nach längeren Verhandlungen und schwer bewacht für ein paar Stunden seine betagte Mutter in einem Pflegeheim in Landquart besuchen. Mutter und Sohn hatten sich nach der Familienauflösung während 50 Jahren nicht mehr gesehen, und Zablonier konnte sie erst nach intensiver Suche ausfindig machen. Als die Mutter im Rollstuhl in die Cafeteria geschoben wurde, erschrak Zablonier über ihren schlechten Zustand und sagte: «Ich könnte Amok laufen – was hat man bloss mit ihr gemacht?»

Solche Aussagen werden ihm jeweils zur Last gelegt, während er von «dummen Sprüchen» spricht. Dort, wo er aufgewachsen sei, rede man nun einmal so. Das hätten keine der Hochdeutsch sprechenden Gutachter verstanden, die allesamt mit dem System verbandelt seien. «Es ist gar nicht möglich, dass ich je einen guten Bericht erhalte, denn dann müssten die Behörden ja Fehler zugeben», so redet sich Zablonier in Rage. Jede womöglich berechtigte Kritik wird von ihm zur Fundamentalkritik und zum Systemversagen ausgeweitet. Darunter geht es bei Zablonier nicht.

Was aber, wenn jemand nach bald 28 Jahren in der Verwahrung gar nicht mehr anders kann, als sich derart auszudrücken? Jemand, dem als Verdingkind grobes Unrecht widerfahren ist, der zum Täter wurde und der seither auf Gedeih und Verderb den Rückfallprognosen von immer wieder neuen Gutachtern ausgeliefert ist? Es scheint, dass in diesem Fall nicht nur die Fachleute bei der Ergründung der Psyche des Häftlings an ihre Grenzen stossen. Sondern auch ein Rechtssystem, das für sich in Anspruch nimmt, freiheitlich zu sein.

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