Daniel Foppa
Der Klimawandel setzt den Skiliften und Seilbahnen in der Schweiz zu. Zudem sind immer weniger Gemeinden bereit, Jahr für Jahr Defizite zu tragen und Corona erhöht den Druck nochmals. Immer mehr Anlagen müssen ihren Betrieb einstellen. Laut Gesetz müssen sie zurückgebaut werden – nur geschieht das nicht immer.
«Kein schönes Bild»
Es sind fast schon apokalyptische Bilder, die sich am grossen St. Bernhard im Unterwallis zeigen. Verlassene Talstationen, geknickte Seilbahnmasten, rostende Gondeln. Vor zehn Jahren ging das Skigebiet Super Saint Bernard Konkurs. Bis heute sieht sich niemand zuständig für den Rückbau der Anlagen. Der grüne Nationalrat Christophe Clivaz spricht von «Ruinen in einem alpinen Gebiet». Und das sei wirklich schade. «Für den Tourismus ist das kein schönes Bild.»
Eigentlich muss eine nicht mehr betriebene Anlage zurückgebaut werden. So will es das Gesetz. Das Problem: Für die meisten der 2400 Seilbahnen in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Und die nehmen es unterschiedlich genau mit der Rückbaupflicht.
Ein Grund mag sein, dass im Gesetz keine Frist steht, bis wann eine stillgelegte Anlage demontiert werden muss. So steht etwa der Lauftegg-Lift im appenzellischen Jakobsbad seit zehn Jahren still. Das Drahtseil ist demontiert, abgebaut wird er dennoch nicht. Der Kanton sagt, die Konzession für die Anlage gelte weiterhin, auch wenn der Lift gemäss Seilbahngesetz zurückgebaut werden müsste.
«Nicht immer so einfach»
Laut Nationalrat Clivaz gibt es Dutzende solcher Fälle. Um das Problem zu mildern, fordert er in einem Vorstoss die Schaffung eines Fonds zur finanziellen Absicherung der Rückbaukosten. Der Bundesrat lehnt dies ab. Vollzugsprobleme gebe es nur in seltenen Einzelfällen, so seine Begründung.
«Die Rückbaupflicht wird sehr wohl durchgesetzt», sagt Michael Müller vom Bundesamt für Verkehr. «Allerdings muss man sich bewusst sein, dass es nicht immer so einfach ist.» Insbesondere dann nicht, wenn ein Betreiber Konkurs gegangen ist und das Geld für den teuren Rückbau fehle.
Fehlender Überblick
Laut Müller müssen derzeit 15 national konzessionierte Bahnen zurückgebaut werden. Wie es in den Kantonen aussieht, weiss das Bundesamt indes nicht. «Wahrscheinlich müssen die Kantone hier den Überblick haben. Aber ich denke, das ist zum Teil schwierig für sie.»
Für den Grünen Clivaz ist dieser fehlende Überblick unhaltbar. Er fordert, dass stillgelegte Anlagen national erfasst werden und die Rückbaupflicht besser durchgesetzt wird. Zumal wegen des Klimawandels damit zu rechnen sei, dass in den nächsten Jahren immer mehr Wintersportanlagen stillgelegt und somit zurückgebaut werden müssten.