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Nicht in Stein gemeisselt

Die erstmalige Annullierung einer eidgenössischen Volksabstimmung zeigt, dass auch unsere Demokratie Korrekturen benötigt.
Tages-Anzeiger, 1. April 2019

Daniel Foppa

Das Bundesgericht hat diese Woche einen historischen Entscheid gefällt, dessen unmittelbare Folgen noch offen sind: Die Lausanner Richter annullierten die Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Zu ungenau waren die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats. Nun streiten sich Politiker und Juristen des Bundes, ob die Vorlage dem Volk in unveränderter Form nochmals vorgelegt werden muss – oder ob es erneut zu einer Parlamentsdebatte kommt.

Ungeachtet dessen zeigt das Urteil: Auch unser direktdemokratisches System ist fehleranfällig, bedarf der Kontrolle und bisweilen der Reformen. Die öffentliche Verhandlung in Lausanne war jedenfalls geeignet, das Vertrauen in die Arbeit der Bundesverwaltung zu erschüttern. Wer die ungewohnt harsche Kritik der Bundesrichter an den Abstimmungserläuterungen zur Kenntnis genommen hat, muss sich fragen, ob die Schweiz ein Problem mit ihren statistischen Grundlagen hat. Oder ob man beim Bund zur Fahrlässigkeit neigt.

Jedenfalls stützte sich die Bundesverwaltung bei ihren Abstimmungserläuterungen zur CVP-Initiative auf 15 Jahre alte Zahlen, obwohl neuere zur Verfügung standen. Vor dem Urnengang korrigierte sie ihre Schätzung der von der Heiratsstrafe betroffenen Personen – ohne dies publik zu machen, weil keine Verwirrung entstehen sollte. Nach der Abstimmung wurde die Zahl nochmals stark nach oben korrigiert. So wird ein Urnengang zur Farce.

Wer sich die eidgenössische Steuerverwaltung als Inbegriff fiskalischer Präzision vorgestellt hatte, sieht sich nun enttäuscht. Bei den falschen Schätzungen vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II (USR II) konnte man noch mildernd ins Feld führen, dass Prognosen per se fehleranfällig sind. Dieses Argument sticht jedoch nicht bei der reinen Faktenerhebung. Hier muss die Steuerverwaltung unter Direktor Adrian Hug, der zuvor das kantonale Steueramt in Zürich geleitet hatte, dringend über die Bücher.

Letztlich konnte das Bundesgericht nicht anders, als eine erneute Abstimmung anzuordnen. Wohl wissend, dass es damit Tür und Tor fürweitere Abstimmungsbeschwerden öffnet. Bereits letztes Jahr wurde gegen fünf von zehn nationalen Urnengängen rekurriert, und diese Tendenz dürfte nach dem Lausanner Urteilweiter zunehmen.

Das ist keine erfreuliche Entwicklung, denn das systematische Infragestellen von Volksentscheiden schwächt das Vertrauen ins Abstimmungssystem. Allerdings ist absehbar, dass der Beschwerdenboom nach einer gewissen Zeit wieder abflacht, denn die Aussichten auf Erfolg sind in der Regel gering. Positiv ist hingegen, dass die Peinlichkeit einer Abstimmungswiederholung die Bundesverwaltung zwingt, präzisere Arbeit zu leisten. Eine Arbeitsgruppe der Bundeskanzlei befasst sich bereits mit zusätzlichen Massnahmen zur Qualitätssicherung bei den Abstimmungserläuterungen.

Dass die Lausanner Richter überhaupt eingreifen konnten, ist der Justizreform von 2007 zu verdanken. Erst seit dann ist das Bundesgericht – in der Schweiz lange Zeit die schwächste der drei Staatsgewalten – für die Beurteilung von nationalen Abstimmungsbeschwerden zuständig. Der Bundesrat hatte sich bei der Beschwerde gegen die USR II noch dagegen gewehrt, dass diese Kompetenz beim Bundesgericht liegt. Er unterlag – zum Glück, wie man nun sagen muss.

Der zunehmende Einfluss nationaler oder internationaler Gerichte auf die Politik kann zwar durchaus kritisch hinterfragt werden. Im vorliegenden Fall führten neue Kompetenzen für das Bundesgericht aber zu einer Stärkung der Demokratie. Gut möglich, dass auch in anderen Politikbereichen Korrekturen angebracht sind. Offene Fragen gibt es jedenfalls genug.

So birgt das Verhältnis von direkter Demokratie und fortschreitender Internationalisierung des Landes auch nach der Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative Konfliktpotenzial. Ebenso tauchen periodisch Forderungen nach einem Verfassungsgericht, nach einer Ausweitung des Stimmrechts auf jüngere Personen und Ausländer, für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung oder für elektronische Stimm- und Unterschriftenabgabe auf. Das alles zeugt von einem lebendigen staatspolitischen Diskurs.

Es ist zu hoffen, dass die erstmalige Wiederholung einer eidgenössischen Abstimmung nicht primär das Misstrauen in die Behörden befeuert. Sondern dass es als Beleg für das Funktionieren der Gewaltenteilung dient – und als Beispiel dafür, dass unsere im 19. Jahrhundert entstandene Demokratie kein unabänderliches Gebilde ist. Sondern Verbesserungen am System weiterhin möglich sind.

 

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