DANIEL FOPPA

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Lichtscheue Justiz

Erstaunlich: Eine transparente Rechtsprechung ist hierzulande immer noch nicht Standard.
Tages-Anzeiger, 18. Mai 2019

Daniel Foppa

Die Justizöffentlichkeit ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. So heisst es in der Bundesverfassung kurz und knapp: «Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich.» Trotzdem sieht die Praxis oft anders aus. Journalisten, die über Urteile berichten wollen, erhalten diese gar nicht oder nur verspätet zugestellt. Die Behörden setzen dabei oft auf eine Zermürbungstaktik: Sie wissen zwar, dass sie das Urteil schliesslich rausrücken müssen. Indem sie aber Schikanen und Gebühren einbauen, setzen sie darauf, dass das Interesse der Medien verflacht und das Urteil nicht an die Öffentlichkeit kommt.

Ein stossender Fall ereignete sich diese Woche. Der ausserordentliche Staatsanwalt Ulrich Weder hatte gegen zwei Luzerner Staatsanwälte ermittelt. Der Verdacht stand im Raum, sie hätten ein Verfahren gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger zu Unrecht eingestellt. Villiger war vorgeworfen worden, einer Frau ohne Führerausweis sein Auto überlassen und einen Kaufvertrag manipuliert zu haben.

Weder stellte das Verfahren gegen die Staatsanwälte ein und informierte die Medien per Communiqué. Die Einstellungsverfügung aber durfte man erst fünf Tage später einsehen. Das Kalkül: Die Journalisten begnügen sich mit der knappen Zusammenfassung, holen ein paar Reaktionen ein und beschliessen ihre Berichterstattung zum Fall. Tatsächlich zitierten die meisten Journalisten das Communiqué und befragten die Luzerner Staatsanwaltschaft, die sich gegenüber ausgewählten Medien erfreut zeigte.

Wer hingegen nachlesen wollte, was wirklich Sache ist, musste ein Gesuch stellen. Wurde es bewilligt, konnte man die Verfügung bei der Luzerner Staatsanwaltschaft einsehen. Die 29 Seiten zu kopieren, war jedoch untersagt. Weder argumentierte, die Verfügung würde sonst womöglich «im Internet landen», und verwies auf entsprechende Empfehlungen der Staatsanwälte-Konferenz.

Die anachronistische Einschränkung hatte zur Folge, dass Medienschaffende der Onlineportale «Republik» und «Zentralplus», von SRF sowie Tamedia gemeinsam die Verfügung abtippten, um zu erfahren, warum das Verfahren tatsächlich eingestellt worden ist.

Nun könnte man diese Schreibarbeit sportlich nehmen – würde sie nicht auf ein gewichtigeres Problem verweisen. Denn Schikanen für Journalisten führen zu oberflächlicher Berichterstattung. So verzichteten die meisten Medien, die bereits über das Communiqué berichtet hatten, ein paar Tage später auf eine erneute, fundiertere Berichterstattung. Und teilten ihren Leserinnen und Lesern nicht mit, dass das Verfahren gegen die Staatsanwälte zwar eingestellt worden ist, ihr Verhalten jedoch mehrfach als «nicht nachvollziehbar» taxiert wurde.

Es geht nicht darum, dass der Fall Villiger von fundamentalem Interesse für das Land wäre, oder dass Journalisten Widerstände scheuen. Es geht ums Prinzip: Die Justiz darf sich der Öffentlichkeit nicht entziehen. Urteile, Strafbefehle und Einstellungsverfügungen sind umgehend publik zu machen. Dem Persönlichkeitsschutz ist mit geschwärzten Passagen zu genügen. Nicht akzeptabel sind dagegen Tendenzen Richtung Kabinettsjustiz. Sie widersprechen der Verfassung und verhindern die demokratische Kontrolle der Gerichte. Es befremdet, dass man für diese Selbstverständlichkeit kämpfen muss.

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