DANIEL FOPPA

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Es ist zu früh für ein bedingungsloses Ja

Die FDP stimmt ohne wesentliche Zusatzforderungen dem Rahmenvertrag zu. Obwohl dessen Folgen weiterhin recht unklar sind.
Der Bund, 2. März 2019

Daniel Foppa

Kurz vor dem historischen Urnengang hat es einer auf den Punkt gebracht: «Nun wird von uns eine Meinung verlangt, und wir warten immer noch, dass sie sich endlich bildet, bei uns, dass die ganz grosse Information noch kommt, die uns gedanklich weiterhilft und über die Zurufe derer hinausgeht, die schon wissen, wos langgeht», schrieb der Schriftsteller Franz Hohler zwei Tage vor der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 in der «Wochenzeitung». Und brachte damit das Gefühl anhaltender Unentschlossenheit zum Ausdruck, das viele auch heute befällt, wenn sie sich mit dem Rahmenabkommen befassen.

Das Abwägen zwischen drohendem Souveränitätsverlust und wirtschaftlicher Notwendigkeit ist tatsächlich schwierig: So verwischen sich heute wie 1992 die Fronten. Waren es damals grüne Kreise, die mit der SVP für ein Nein kämpften, steht nun die gewerkschaftsdominierte SP gemeinsam mit Isolationisten im gegnerischen Lager.

Ohnehin scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Der damalige Bundesrat Adolf Ogi nannte den EWR ein «Trainingslager für die EU», heute bezeichnet die Vereinigung «Schweiz in Europa» den Rahmenvertrag als «Stepping Stone» für weitere Integrationsschritte. Ogi hätte den misslungenen Vergleich später gerne zurückgenommen. Und die Europafreunde von heute sollten glücklich sein, dass ihre am ehesten mit «Sprungbrett» zu übersetzende Bezeichnung bisher wenig beachtet wurde – ist sie doch Wasser auf die Mühlen der Gegner.

Am frappantesten sind die Parallelen zu 1992 jedoch beim Freisinn. Vor der EWR-Abstimmung setzte sich die FDP plötzlich an die Spitze der Europafreunde: FDP-Nationalratspräsident Ulrich Bremi rief dazu auf, eine europäisch handelnde Schweiz zu werden, und die Delegierten sagten grossmehrheitlich Ja zum EWR. Nur wenige Freisinnige wie Otto Fischer opponierten. Auch heute ist es plötzlich der Freisinn, der sich für den Rahmenvertrag ins Zeug legt und ihm gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden zum Durchbruch verhelfen könnte.

Das Risiko, das die FDP damit im Wahljahr eingeht, ist allerdings nicht gering. Zwar fehlen bisher Anzeichen, dass sich in der Partei grosser Unmut breitmacht ob des von der Fraktion forcierten Kurses. Bei manchem Freisinnigen dürften trotzdem bange Erinnerungen an die Wahlverluste wach werden, welche die Quittung für die europafreundliche Haltung Anfang der Neunzigerjahre waren.

Der europapolitische Schwenk der FDP ist ebenso bemerkenswert wie der von der Parteichefin angekündigte ökologische Kurswechsel. Und er wirft Fragen auf. So steht die Neubeurteilung des Rahmenvertrags teils im Widerspruch zu den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom letzten Sommer und zu früheren Aussagen von Parteiexponenten. Es bleibt offen, wie es zu dieser plötzlichen Klarheit kam. Denn wie auch immer man es dreht und wendet: Letztlich fischt man hier in trüben Gewässern.

Die Folgen des Vertrags sind auch nach der Konsultation zahlreicher Experten schwer zu fassen: Welchen Spielraum hat das Schiedsgericht wirklich? Wie «angemessen» werden allfällige Gegenmassnahmen der EU sein? Wie stark wird der Lohnschutz geschwächt? Diese Fragen kann heute niemand abschliessend beantworten.

Und trotzdem hat der Bundesrat im Frühling endlich Stellung zu beziehen. Nimmt er die innenpolitische Konsultation ernst, muss er in Brüssel auf Präzisierungen drängen. Auch wenn EU-Exponenten Nachverhandlungen ablehnen, dispensiert das den Bundesrat nicht vom energischen Versuch, Zusatzprotokolle, gemeinsame Erklärungen oder dergleichen anzustreben. Zudem muss er genauer darlegen, was die wahrscheinlichsten Folgen für bestehende Abkommen wären, sollte man den Rahmenvertrag einst kündigen. Die entsprechenden Ausführungen sind nur 14 Zeilen lang. Immerhin halten sie fest, dass die Guillotine-Klausel bei einer Kündigung nicht unmittelbar zur Anwendung käme.

Zwar sollte man sich auch von Präzisierungen keine definitive Klarheit erhoffen. Aber ein besserer Informationsstand als heute ist vorstellbar. Diesen gilt es anzustreben, bevor man sein endgültiges Urteil fällt.

1992 scheiterte der EWR knapp. Die negativen Folgen blieben – auch dank der später ausgehandelten bilateralen Verträge – überschaubar. Daraus zu schliessen, ein Nein zum Rahmenabkommen wäre ebenso gut verkraftbar, ist trügerisch: Heute ist die Schweiz viel enger mit der EU verflochten, und eine Erosion der Bilateralen wäre ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko.

Gut möglich, dass man darum in einer abschliessenden Güterabwägung ein Ja zu einem hoffentlich etwas exakter gefassten Vertrag als das kleinere Risiko sieht. Im Wissen darum, dass man ihn kündigen kann, sollten die negativen Folgen doch überwiegen. Noch sind wir aber nicht so weit.

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