Ein Lösungsversuch, der Unterstützung verdient_Migrationspakt

Ein Lösungsversuch, der Unterstützung verdient

Die Kritik am UNO-Migrationspakt ist stark übertrieben, trotz Mängeln überwiegen die Vorteile klar. Die Schweiz sollte die Vereinbarung der Staatengemeinschaft unterzeichnen.
Tages-Anzeiger, 7. November 2018

Daniel Foppa

1987 Menschen sind laut Angaben des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR seit Anfang Jahr beim Versuch ertrunken, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Seit 2014 haben 17 531 Migranten so ihr Leben verloren. Die Zahlen sind eine Schande für den Alten Kontinent. Gerade wer sich auf das christlich-abendländische Erbe Europas beruft, kann dieses Massensterben nicht als gegeben hinnehmen. Sondern muss Lösungen suchen jenseits einer naiven Willkommenskultur, die von unbegrenzten Aufnahmekapazitäten ausgeht, und jenseits einer fatalen Stimmungsmache gegen Migranten.

Der UNO-Migrationspakt ist ein solcher Lösungsversuch. Die vom Schweizer Botschafter Jürg Lauber mitverfasste Vereinbarung ist getragen von der Idee, dass die Flüchtlingsfrage von keinem Staat allein bewältigt werden kann. Das setzt am richtigen Ort an. Denn die mangelnde Kooperation in Europa hat die Flüchtlingskrise verschlimmert. So scheiterte der Versuch, die Flüchtlinge innerhalb der EU gerecht zu verteilen, kolossal. Das führte in einem grosszügigen Land wie Deutschland zu einer Regierungskrise, während es in einem überforderten Land wie Italien fremdenfeindliche Hetzer in die Regierung spülte.

Aus Schweizer Sicht ist es jedenfalls zu begrüssen, wenn Migrationsfragen international koordiniert werden. Unser Land profitiert als Binnenstaat vom Dublin-Vertrag zum Asylwesen. Und es ist richtig, dass sich auch die Schweiz an der Umverteilung von Flüchtlingen beteiligt, um Staaten wie Griechenland oder Italien zu entlasten.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Flüchtlingsfragen scheint hierzulande mehrheitlich akzeptiert. Das im Pakt betonte Bekenntnis zum «souveränen Recht der Staaten, ihre Migrationspolitik selbst zu bestimmen», ohnehin. Fragt sich, wie die völkerrechtlich nicht bindende Vereinbarung trotzdem so in die Kritik geraten konnte. Viel ist dem unglücklichen Vorgehen des Bundesrats und vor allem einer negativen Dynamik auf dünner Faktenbasis geschuldet. So hat es die Regierung unterlassen, das Parlament umfassend über den Pakt zu informieren. Lediglich im Rahmen der Berichte zur Migrationsaussenpolitik war nebst anderem auch davon die Rede.

Ein funktionierendes Frühwarnsystem im Aussendepartement hätte den politischen Widerstand antizipiert. Es hätte dem Bundesrat geraten, das Parlament stärker einzubeziehen und den Pakt nur mit der Zustimmung der Räte zu unterzeichnen. Erschwerend wirkt, dass die Arbeiten an der Vereinbarung unter Didier Burkhalter begannen, dem innenpolitische Befindlichkeiten zumeist egal waren, und nun Ignazio Cassis zuständig ist, der die Vereinbarungweit kritischer sieht.

Inhaltlich ist die Kritik am Pakt jedoch stark übertrieben: Die 23 Ziele entsprechen den Grundsätzen der Schweizer Migrationspolitik. Die einzige Ausnahme ist, dass Minderjährige hier in Ausschaffungshaft genommen werden können. Lohnt sich wegen dieser fragwürdigen Schweizer Besonderheit Fundamentalopposition? Wohl kaum.

Die grossen Ziele jedenfalls, etwa die Rettung von Menschenleben, der Kampf gegen Schlepper oder ein koordiniertes Grenzmanagement, sind selbstredend unterstützungswürdig. Dabei nimmt der Pakt auch die Herkunfts- und Transitländer in die Pflicht: Er fordert sie auf, Fluchtursachen zu mindern, die illegale Migration zu bekämpfen und an der Erarbeitung von Rückübernahmeabkommen mitzuwirken. Die Migranten selbst werden zur «Achtung der Gebräuche des Ziellandes» aufgefordert. Und beim viel kritisierten Ziel, die reguläre Migration zu verbessern, heisst es mehrfach, dies habe «im Einklang mit den nationalen Prioritäten und der Arbeitsmarktnachfrage» zu erfolgen. Es geht also nicht um neue Migrationsanreize, sondern um eine Verbesserung der oft prekären Situation von Arbeitsmigranten.

Vorwerfen kann man dem Pakt, dass er gewisse Aspekte ausblendet – etwa die Probleme, die Migration in den Aufnahmeländern bewirken kann. Naiv erscheint zudem das Bestreben, die Ungleichheit «so weit wie möglich zu verringern». Und auch den Abschnitt zu den Medien hätten die Verfasser besser weggelassen. Demnach sei unter voller Achtung der Medienfreiheit eine «unabhängige, objektive und hochwertige» Berichterstattung über Migration zu fördern. Zudem sollten Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus schüren, keine öffentliche Finanzierung erhalten. Die Ausführungen zur Medienförderung sind unangebracht, da sie auf eine Beeinflussung der Berichterstattung abzielen. Und der Abschnitt zum Entzug der Finanzierung ist obsolet, da ein solches Verhalten bereits heute strafrechtlich verfolgt wird.

Der Pakt hat Mängel, doch unter dem Strich spricht nichts dagegen, ihn zu unterzeichnen. Mit einem Abseitsstehen zöge die Schweiz mit Ländern wie den USA, Ungarn oder Österreich gleich, wo Kanzler Sebastian Kurz unter Druck der rechtspopulistischen Koalitionspartnerin FPÖ agiert.

Es ist nicht blauäugig, sich der Negativspirale eines migrationspolitischen Wettlaufs nach unten zu entziehen und stattdessen bei der Suche nach einer Lösung für ein globales Problem mitzuwirken. Die Schweiz ist nicht nur das Land, in dem internationale Vereinbarungen erst einmal kritisch hinterfragtwerden. Sondernvor allem auch das Land, in dem Henry Dunant das Rote Kreuz gegründet hat.

 

 

 

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