DANIEL FOPPA

Die Diskussion um ein Gemeindemehr ist neu lanciert

Die Diskussion um ein Gemeindemehr ist neu lanciert

Erlaubt die Verfassung eine Art Ständemehr auf Kantonsebene? Staatsrechtler stellen sich neuerdings nicht mehr dagegen.
Echo der Zeit, 26.07.2021

Daniel Foppa

In der Schweiz gibt es 2170 Gemeinden. Nicht nur deren Anzahl schrumpft wegen Fusionen jedes Jahr, sondern auch der Einfluss der Gemeinden gehe zurück, sagt Hannes Germann, Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands. «Sie beklagen sich vermehrt darüber, dass sie immer mehr Bereiche mitfinanzieren müssen, bei denen sie nicht oder kaum mitbestimmen können», so der Schaffhauser SVP-Ständerat.

Germann nennt als Beispiele die Raumplanung und das Sozialwesen. Kompetenzen würden hier zunehmend an die Kantone und Organisationen wie die Kesb verlagert.

Support aus Appenzell und Bern

Ähnlich sehen das mehrere Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Sie fürchten sich vor den Plänen der Regierung, wonach alle 20 Gemeinden des Kantons zu vier Grossgemeinden fusioniert werden sollen. Aus ihren Reihen kommt deshalb die Forderung, ein Gemeindemehr einzuführen.

Die Appenzeller sind mit dieser Idee nicht allein. Auch im Kanton Bern hegt die SVP ähnliche Pläne. Es komme immer öfter vor, «dass die Agglomerationen und Städte die ländlichen Gemeinden überstimmen», klagt SVP-Präsident und Ständerat Werner Salzmann.

Staatsrechtler nicht mehr einer Meinung

Salzmann ist sauer aufgestossen, dass sich letztes Jahr bei der Abstimmung um einen Transitplatz für Fahrende die Städte gegen das Nein der Landregionen durchgesetzt haben. Er würde deshalb ein Gemeindemehr im Kanton Bern begrüssen und will mit einer Interpellation vom Bundesrat wissen, ob dies mit der Bundesverfassung vereinbar ist.

Diese Frage wurde bisher verneint, weshalb in den letzten Jahren in verschiedenen Kantonen Versuche zur Einführung des Gemeindemehrs scheiterten. Doch unterdessen ist sich die Forschung nicht mehr so einig, dass ein Gemeindemehr ein Verstoss gegen die Verfassung wäre. «Die Frage ist ausgesprochen offen», sagt etwa der Zürcher Staatsrechtsprofessor Andreas Kley.

In der Bundesverfassung steht laut Kley lediglich: «Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung». Diese Formulierung lasse offen, ob damit in den Kantonen neben dem Volksmehr zusätzliche Abstimmungsregeln möglich sind, wie es etwa auf Bundesebene mit dem Ständemehr der Fall ist.

Kley betont, dass die meisten Kommentatoren des betreffenden Verfassungsartikels inzwischen tatsächlich der Ansicht seien, dass es neben dem Volksmehr Spielraum gäbe für Regeln wie das Gemeindemehr. Wie gross dieser Spielraum ist, sei jedoch unklar.

Bei Städtern unbeliebtes Ständemehr

Diese neue Einschätzung freut die Befürworter des Gemeindemehrs. Die Gegner hingegen finden die Idee demokratiepolitisch höchst fragwürdig – so wie sie sich schon zunehmend am bestehenden Ständemehr stossen.

Grünen-Präsident und Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli etwa betont: «Wenn wir die Herausforderungen der Zukunft meistern wollen, dürfen wir nicht die Blockadekräfte stärken.» Glättli will deshalb nicht nur ein Gemeindemehr verhindern, sondern per Vorstoss auch das Ständemehr abschwächen.

Unterstützer des Gemeindemehrs wie der Berner SVP-Präsident Salzmann lassen sich davon nicht beirren. Sie wollen jetzt die Rolle der Gemeinden aufwerten. Salzmann glaubt, dadurch würden Milizämter wie ein Gemeinderats- oder -präsidentenamt wieder attraktiver. «So würde die kleinste und wichtigste politische Zelle gestärkt.»

Mit den Forderungen für ein Gemeindemehr sind die aktuellen Diskussionen rund um den Stadt-Land-Graben und das Ständemehr um eine umstrittene Facette reicher.

Nach oben scrollen