DANIEL FOPPA

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Der falsche Doktor im Bundesamt für Kultur

Urs Staub, Chef der Sektion Museen und Sammlungen im Bundesamt für Kultur, führt einen falschen Doktortitel. Seit 1986 arbeitet er für den Bund, seit 1990 mit falschem Titel – aufgefallen soll das niemandem sein.
Tages-Anzeiger, 12. November 2014

Daniel Foppa

Urs Staub ist ein gern gesehener Gast in der Schweizer Museumsszene. Denn als Chef der Sektion Museen und Sammlungen im Bundesamt für Kultur (BAK) verteilt der 64-jährige Zuger Millionen. Letztes Jahr sprach Staubs Sektion neben dem Unterhalt für bundeseigene Museen zusätzlich 8,4 Millionen Franken für externe Institutionen. So erhielt der Verein Memoriav zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes 3,1 Millionen, das Verkehrshaus Luzern 1,6 Millionen oder die Fotostiftung Schweiz 1,2 Millionen. Entsprechend oft ist der umgängliche Staub an kulturellen Anlässen anzutreffen, hält Reden, pflegt Kontakte. Stets wird der Chefbeamte dabei mit dem Titel Dr. phil. vorgestellt, so auch im Staatskalender und auf der Website des BAK. Zudem unterschreibt er seine Briefe so.

Das Problem ist: Urs Staub hat nie einen Doktortitel erworben. In der Einladung zu einer Raubkunsttagung vom letzten Jahr schreibt das BAK: «Urs Staub studierte katholische Theologie, Kunstgeschichte, Kirchengeschichte, Christliche Archäologie und Ägyptologie in Freiburg, Tübingen und München.» Staub bestätigt auf telefonische Anfrage, an besagten Universitäten die genannten Fächer belegt zu haben. Als die Sprache auf seine Dissertation kommt, verwickelt sich der Sektionsleiter jedoch in Widersprüche.

«Wissenschaftliches Defizit»

Staub erklärt zunächst, er habe 1981 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München eine Dissertation zu Krönungsriten bei ägyptischen Pharaonen geschrieben, die Arbeit aber nicht publiziert. Deshalb sei die Dissertation nicht angenommen worden. Das Doktor­examen habe er aber bestanden. Auf die Bemerkung, das sei nicht sehr glaubwürdig, erklärt Staub, die Dissertation sei doch angenommen worden. Zur Publikation hätten ihm jedoch die Mittel gefehlt. Als die Schilderungen immer unglaubwürdiger werden, schlägt Staub schliesslich ein Treffen vor – und legt am nächsten Tag die Karten auf den Tisch.

Der Chefbeamte erklärt, er habe nie eine Dissertation eingereicht. Er habe zwar mit dem Verfassen einer Doktor­arbeit begonnen, sie aber nie abgeschlossen. Um dieses «wissenschaftliche Defizit» zu kompensieren, habe er von 1990 an den Titel Dr. phil. geführt. Das sei ein Fehler gewesen, den er bedaure. Aufgefallen sei es offenbar niemandem, dass er plötzlich einen Doktortitel im Namen führte.

Staub wird Ende Februar nach fast 30 Jahren im Bundesdienst pensioniert. Da er noch Ferien zu beziehen hat, verlässt er das Amt bereits in zweieinhalb Wochen. Begonnen hatte seine Laufbahn durch die kulturellen Institutionen des Bundes 1986 als Sekretär der Kunst- und Designkommission. Es folgten Stationen als Betreuer der Kunstsammlungen des Bundes, beim Schweizer Institut in Rom und als Leiter der Sektion Kunst und Design im BAK. Seit 2009 steht Staub der Sektion Museen und Sammlungen vor. Dabei unterstehen ihm so renommierte Institutionen wie die Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur.

Alle Gesuche berücksichtigt

Ob der Titelschwindel in all den Jahren tatsächlich unentdeckt blieb, ist offen. Laut einem Insider habe man in Staubs Umfeld und in der Museumsszene sehr wohl gewusst, dass der Chefbeamte den Doktortitel zu Unrecht führe. Man habe es jedoch geduldet. «Staub verspricht und verteilt Millionen an Museen, deshalb schweigen alle», erklärt der Insider. In Staubs Sektion hätten «Günstlings- und Vetternwirtschaft» geherrscht. Auch der frühere BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin und die aktuelle Amtsvorsteherin Isabelle Chassot hätten gewusst, dass Staub den Titel zu Unrecht führt. Jauslin war gestern nicht zu erreichen. Chassot erklärte auf Anfrage, erst vom TA über den Titelschwindel informiert worden zu sein.

Staub bezeichnet die Vorwürfe der Günstlingswirtschaft als «bösartige Unterstellung» und weist sie entschieden zurück. Die meisten von seiner Sektion gesprochenen Gelder seien in der Kulturbotschaft festgelegt, die jeweils vom Parlament bewilligt oder abgeändert werde. Bei den übrigen Projektbeiträgen treffe er die Entscheidungen in Absprache mit den Fachleuten seiner Sektion. «Zudem konnten wir praktisch alle Gesuche berücksichtigen», sagt Staub.

Projektbeiträge gingen einerseits an Projekte im Ausland zum Schutz von Kulturgut, das durch Kunstraub bedroht ist – etwa an die University of Peloponnes in Griechenland oder an eine Ausgrabungsstätte in Salerno (Italien). In der Schweiz flossen Beiträge unter anderem an das Tanzarchiv in Lausanne, die Stiftsbibliothek St. Gallen oder die Kunsthalle Basel.

BAK verurteilt Titelschwindel

Was Staubs langjähriger Titelschwindel für Folgen hat, ist noch offen. Das BAK wurde gestern Nachmittag mit den TA-Recherchen konfrontiert. Am Abend erklärte Direktorin Isabelle Chassot, sie werde so rasch wie möglich das Gespräch mit Urs Staub suchen. Bevor das nicht geschehen sei, könne sie sich nicht konkret zum Fall äussern. Chassot sagt aber, dass der Doktortitel keine Voraussetzung gewesen sei für Staubs Posten und dass Staub seine Aufgabe kompetent ausgeführt habe. Als ehemalige Freiburger Bildungsdirektorin verurteile sie jedoch jede Anmassung eines universitären Titels.

Laut Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, kann ein Titelschwindel Anlass für eine fristlose Kündigung sein: «Damit wird der Arbeitgeber in ein schlechtes Licht gerückt, wenn der Fall auffliegt.» Ob der in der Bundesverwaltung aufgetretene Fall auch strafrechtlich relevant ist, ist gemäss Strafrechtsexperten offen.

 

 

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