DANIEL FOPPA

Der abgesetzte Konsul_Konsul

Der abgesetzte Konsul

Matthias Müller* stand als Generalkonsul in Amt und Würden – bis er plötzlich in die Mühlen der Verwaltung geriet. Auch wenn ihm zwei Gerichtsentscheide recht geben, sind Ruf und Karriere des Diplomaten zerstört.
Tages-Anzeiger, 28. Juni 2018

Daniel Foppa

Als Matthias Müller* am 14. Dezember 2015 ein Büro des Aussendepartements (EDA) in Bern-Ausserholligen betritt, ist er Schweizer Generalkonsul in München. Am Ende des Gesprächs steht er vor dem Nichts. EDA-Ressourcenchef Jacques Pitteloud und der Chefjurist des Departements eröffnen Müller, er sei per sofort seines Amtes enthoben und zum Sachbearbeiter mit befristeter Anstellung in Bern degradiert. Zudem dürfe er weder mit Mitarbeitern in München Kontakt aufnehmen noch das Konsulat je wieder betreten. Das Hausverbot wird sogar dem Münchner Polizeipräsidium mitgeteilt. Widerspruch ist zwecklos: Wenn Müller nicht einwilligt, wird ihm fristlos gekündigt. Der Generalkonsul weiss nicht, wie ihm geschieht. Der Vater von zwei schulpflichtigen Kindern muss kurz vor Weihnachten eine neue Bleibe für sich und seine Familie suchen.

Zwei Jahre zuvor hatte Müllers Zeit in München unter besten Umständen begonnen. Der heute 54-Jährige war seit 1989 im konsularischen Dienst tätig. Er hatte sich im EDA hochgedient und bei der Reorganisation der Aussenvertretungen bewährt. Müller setzte um, was das Parlament aus Spargründen beschlossen hatte: Konsulate in Ost- und Mitteleuropa wurden zusammengelegt, Dienstleistungen zentralisiert. Entlassungen waren die Folge, und Müller machte sich nicht nur Freunde. Das EDA stellte Müller derweil beste Noten aus und übertrug ihm 2013 die Leitung der Vertretung in München.

Lawine von Intrigen

Was der neue Generalkonsul dort antrifft, schreckt ihn jedoch auf: Die Belegschaft, bestehend aus einem kurz vor der Pensionierung stehenden Stellvertreter und einem seit Jahren nicht beförderten Mitarbeiter, geht die Sache äusserst gemütlich an. Die Beziehungen zum Freistaat Bayern sind traditionell ungetrübt, Pass- und Visaprobleme nahezu unbekannt. Müller, ganz der kostenbewusste Mann aus der Berner Zentrale, mischt den Laden auf und setzt neue Akzente.

Obwohl er darauf Anspruch hätte, ersetzt er die Haushaltsangestellte nicht, nachdem diese mit seiner Vorgängerin das Konsulat verlassen hatte. Stattdessen stellt er eine junge Deutsche ein. Zusammen mit ihr intensiviert er die Kontakte in die bayerische Start-up- und IT-Branche, vernetzt sie mit Schweizer Jungunternehmern und Finanziers. Die 25-jährige Deutsche erledigt zunehmend den Job, den eigentlich die beiden Schweizer Angestellten tun müssen.

Als der befristete Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin endet, eröffnet ihr Müller, dass er sie trotz guter Leistung nicht weiterbeschäftige. Denn er will das Konsulat neu organisieren. Nach der Pensionierung seines Vizes will er dessen Stelle mit einer lokalen Fachkraft besetzen, so wie es den Vorgaben des EDA entspricht: Wo nicht unbedingt nötig, soll auf teures Schweizer Personal verzichtet werden. Die junge Frau, die sich noch im Studium befindet, kommt für diese Vollzeitstelle nicht infrage. Die Zentrale in Bern ist einverstanden mit Müllers Plan, der Generalkonsul macht sich an die Umsetzung – und setzt damit eine Lawine von Anschuldigungen und Intrigen frei, die ihn zum Schluss überrollen sollte.

«Schatten-Disziplinarverfahren»

Die junge Deutsche will es nicht hinnehmen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird. Sie macht es sich zunutze, dass wenige Monate zuvor das Generalkonsulat einer ordentlichen Revision durch Vertreter aus der EDA-Zentrale unterzogen wurde. Dies geschieht bei allen Aussenstellen in periodischen Abständen. Die Frau nimmt Kontakt mit den Revisoren auf und beklagt sich über eine angeblich fristlose Kündigung und die schlechte Stimmung im Generalkonsulat, seit Müller diesem vorstehe.

Unterstützt wird sie von den beiden älteren Schweizer Mitarbeitern, deren Leistung Müller als ungenügend bewertet hat. Ohne dass es Müller erfährt, tauschen sich seine Mitarbeiter mit der Berner Zentrale und Müllers Vorgesetzten in der Schweizer Botschaft in Berlin aus. Dies ist zunächst Tim Guldimann, dann Christine Schraner Burgener. Vor allem das Verhältnis zwischen Müller und Guldimann ist unterkühlt. Im Verlauf der Abklärungen – das Bundesverwaltungsgericht nennt es später «ein Schatten-Disziplinarverfahren» – kommt das EDA zum Schluss, Müller fallen zu lassen. Der Generalkonsul wird unter einem Vorwand nach Bern zitiert und abgesetzt.

Nach dem Rauswurf in München zieht Müllers Familie nach Berlin. So müssen die Kinder nicht Hals über Kopf ins Schweizer Schulsystem wechseln und eine Klasse wiederholen. Müller selbst tut wie geheissen und tritt den auf sechs Monate befristeten Bürojob in Bern an. Am Wochenende fliegt er jeweils zur Familie nach Berlin. In der EDA-Zentrale werden ihm jedoch keine Aufträge erteilt. Jeden Morgen findet sich Müller in der politischen Direktion im Bundeshaus West ein und muss den Grossteil des Tages unverrichteter Dinge herumsitzen. Als er anbietet, Kopierdienste zu verrichten, werden ihm keine Dokumente ausgehändigt. Müller gilt als Degradierter und Strafversetzter, der etwas ausgefressen haben muss. Was ihm genau vorgeworfen wird, erfährt der Ex-Konsul nie. Die Einsicht in die Protokolle, die zur Absetzung führten, wird ihm verweigert.

Inzwischen hat Müller einen Anwalt engagiert und wehrt sich gegen die Absetzung. Gleichzeitig plant er den Umzug seiner Familie nach Bern – als ihm im Juni 2016 plötzlich beschieden wird, er werde in die Visumabteilung der Schweizer Vertretung in Pretoria versetzt und müsse innert einer Woche umziehen. Müller will dies nicht akzeptieren, denn so würde die Familie definitiv auseinandergerissen. Er hat Glück, dass just zwei Monate später das von ihm angerufene Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt. Die Richter befinden, dass Müllers Abberufung aus München nicht wie vom EDA argumentiert eine ordentliche Versetzung sei. Vielmehr handle es sich um eine Disziplinarmassnahme. Das Gericht beauftragt das EDA eine Verfügung zu erlassen, die Müller anfechten kann.

Doch das EDA will die Sache unter den Teppich kehren und bestellt bei zwei Anwälten ein Gutachten. Diese kommen zum Schluss, die Vorwürfe gegen Müller seien verjährt. Darauf stellt das EDA eine im Oktober 2016 eröffnete Disziplinaruntersuchung ein und lässt den Versetzungsentscheid nach Pretoria fallen. Stattdessen wird Müller ein tiefer besoldeter Bürojob in Bern angeboten. Der Ex-Konsul ist nicht einverstanden. Er gelangt erneut an das Bundesverwaltungsgericht und beharrt wie von den Richtern im ersten Urteil gefordert auf einer inhaltlichen Begründung der Abberufung: Müller möchte endlich die Chance erhalten, sich gegen konkrete Vorwürfe zu verteidigen. Erneut erhält er recht: «Der Beschwerdeführer muss die Möglichkeit erhalten, sich gegen eine allenfalls unzulässige disziplinarische Versetzung rechtlich zur Wehr setzen zu können», urteilt das Bundesverwaltungsgericht am 21. August 2017.

Inzwischen krankgeschrieben

Dieses zweite Urteil setzt das EDA unter Zugzwang. Da es offensichtlich keine Begründung für die Strafversetzung liefern kann, sieht es nur noch einen Ausweg, einen dritten Prozess zu verhindern: Es bietet Müller Anfang 2018 eine Abgangsentschädigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Der Ex-Diplomat, inzwischen krankgeschrieben, lässt sich auf den Deal ein. Der mehrjährige Streitfall hat ihm gesundheitlich wie finanziell zugesetzt, allein für Anwaltskosten musste er über 100 000 Franken aufwenden.

Müller wechselt in die Privatwirtschaft und ist heute Unternehmer in Berlin. Wie teuer der Fall die Steuerzahler zu stehen kam, bleibt offen. Die Summe dürfte beachtlich sein, hat das EDA Müller doch zwei Jahre bei Lohnfortzahlung kaltgestellt, ein externes Gutachten bestellt und hohe Prozesskosten generiert. Zudem umfasst eine Abgangsentschädigung bei Kaderleuten des Bundes gewöhnlich einen Jahreslohn. Müllers Anwalt äussert sich nicht dazu. Auch das EDA und die involvierten Exponenten nehmen keine Stellung zum Fall. Aus Gründen «des Persönlichkeitsschutzes».

*Name geändert.

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